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Umzug innerhalb der Gemeinde

Sie sind innerhalb unserer Gemeinde umgezogen?

Die Meldung einer Adressänderung ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte innert 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung erfolgen.

Ohne eine entsprechende persönliche Mitteilung der umziehenden Personen dürfen keine Adressänderungen in der Einwohnerkontrolle vorgenommen werden.

Einen Umzug innerhalb unserer Gemeinde können Sie persönlich oder schriftlich melden.

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