Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz (NatG) und seines Ausführungsreglements (NatR) im 2014 hat sich der Schutz und die Verwaltung der Gehölze ausserhalb des Waldareals (GaWa) geändert.
Jedes Fällen von Einzelbäumen, Baumreihen, Feldgehölzen, Waldstreifen und Hecken ist bewilligungspflichtig.
Das Gesuch wird bei der Gemeinde eingereicht. Der zuständige Förster muss dazu ein Gutachten abgeben. Der Entscheid des Gemeinderates muss im Amtsblatt publiziert werden. Erst nach Ablauf der 30-tägigen Einsprachefrist darf geschnitten werden.
Die Formulare „Fällen von Bäumen ausserhalb des Waldareals, ohne Baugesuch“ finden Sie auf unserer Homepage unter: