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		<title>Aktuelles</title>
		<link>http://www.ueberstorf.ch:80</link>
		<description>Aktuelles</description>
		
			<item>
				<title><![CDATA[Berufsehre für Erwachsene]]></title>
				<description><![CDATA[<p>In der Hauswirtschaft (Hausdienst, W&auml;scheversorgung, Ern&auml;hrung und  Verpflegung, G&auml;stebetreuung&hellip;) arbeiten viele Personen, oft als  Teilzeitangestellte. Die meisten fanden als Quereinsteiger aus einem  anderen Beruf in einem hauswirtschaftlichen Bereich eine Anstellung.  Manche hatten noch keine Gelegenheit, eine Berufsausbildung zu  absolvieren. Machen Sie den Schritt von der Hilfskraft zur Fachperson!</p>
<p>Die modulare, berufsbegleitende Ausbildung zur Fachperson Hauswirtschaft gibt Ihnen die M&ouml;glichkeit:</p>
<p>- in dem Beruf, den Sie aus&uuml;ben, ein eidgen&ouml;ssisches F&auml;higkeitszeugnis (EFZ) zu erlangen.</p>
<p>- Sie eignen sich das Grundwissen an, geben Ihrem t&auml;glichen Handeln eine Struktur und gewinnen dadurch die notwendige Sicherheit, um auch andere in diese Berufsfelder einzuf&uuml;hren.</p>
<p>- Sie erlernen die Inhalte in Modulen, das heisst Schritt f&uuml;r Schritt.</p>
<p>- Jedes Modul wird abgeschlossen und Sie erhalten ein Zertifikat oder eine Kursbest&auml;tigung.</p>
<p>- Wenn Sie alle Module abgeschlossen haben, erhalten Sie das EFZ.</p>
<p>- Die gesamte Ausbildung dauert 2 Jahre (1-1,5 Tage pro Woche)</p>
<p>- Jedes Modul (10-14 Halbtage) kann auch als Kurs besucht werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Ende August 2012 startet ein neuer Ausbildungsgang. </strong>Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich beim:</p>
<p>Bildungszentrum f&uuml;r Hauswirtschaft, Milch- und Lebensmitteltechnologie</p>
<p>Rte de Grangeneuve 4, 1725 Posieux</p>
<p>Tel. 026 305 56 23 oder 026 493 40 97</p>
<p>mail: renate.vonlanthen@fr.ch</p>
<p>oder unter</p>
<p>www.grangeneuve.ch</p>]]></description>	
				<link>http://www.ueberstorf.ch:80/boxalino/public/wireframe/gemeinde_aktuelles_detail.html?view_EGovNews_OID=204</link>
				<category>Global</category>
				<pubDate>Fri, 11 May 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			</item>
		
			<item>
				<title><![CDATA[Angelia Maria Schwaller - dachbettzyt]]></title>
				<description><![CDATA[<p>Angelia Maria Schwaller ist 1987 geboren, aufgewachsen in Ueberstorf. Nach der Matura in Freiburg, Studium der Germanistik und Philosophie an der Universit&auml;t Bern. 2011 Gewinnerin des Schreibwettbewerbs der Thuner Literaturtage, Finalistin beim Schreibwettbewerb des Literaturhauses Basel, Gast in der Sendung Schnabelweid von Radio DRS 1 und Preis der Hermann Elsner Stiftung. Zurzeit Masterstudentin, Verlagsassistentin im Zytglogge Verlag und freie Mitarbeiterin bei den Freiburger Nachrichten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vernissage </strong></p>
<p><strong>Donnerstag, 14. Juni 2012 im Gasthaus St. Martin, Tafers.</strong></p>
<p>Veranstaltungsreihe &quot;Wier Seisler&quot;. <a href="http://www.wierseisler.ch">www.wierseisler.ch</a></p>]]></description>	
				<link>http://www.ueberstorf.ch:80/boxalino/public/wireframe/gemeinde_aktuelles_detail.html?view_EGovNews_OID=198</link>
				<category>Global</category>
				<pubDate>Tue, 08 May 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			</item>
		
			<item>
				<title><![CDATA[Öffentliche Auflage]]></title>
				<description><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Gesuchsteller:<br />
</strong>Schweizerische Bundesbahnen SBB</p>
<p><strong>Gemeinden:<br />
</strong>W&uuml;nnewil-Flamatt<br />
Ueberstorf</p>
<p><strong>Gegenstand:<br />
</strong>Flamatt, Naturgefahren km 83.0 - 86.3<br />
Projekt&auml;nderung / &ouml;ffentliche Auflage Rodungsgesuch</p>
<p><strong>Verfahren:<br />
</strong>Das Verfahren richtet sich nach den Art. 18 d. Abs. 2 des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101), den Art. 49 Abs. 2 des Waldgesetzes (WaG; SR 921.0) und den Art. 5 der Waldverordnung (WaV; SR 921.01). Leitbeh&ouml;rde f&uuml;r das Verfahren ist das Bundesamt f&uuml;r Verkehr (BAV).</p>
<p><strong>&Ouml;ffentliche Auflage:<br />
</strong>Die Gesuchsunterlagen k&ouml;nnen<strong> vom 4. Mai 2012 bis zum 4. Juni 2012 </strong>an folgender Stelle zu den ordentlichen B&uuml;rozeiten eingesehen werden:<br />
Gemeindeverwaltung W&uuml;nnewil-Flamatt, Dorfstrasse 22, 3184 W&uuml;nnewil<br />
Gemeindeverwaltung Ueberstorf, Dorfstrasse 45, 3182 Ueberstorf</p>
<p><strong>Einsprachen:<br />
</strong>Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes &uuml;ber das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) oder des Bundesgesetzes &uuml;ber die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann w&auml;hrend der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begr&uuml;ndet im Doppel einzureichen beim Bundesamt f&uuml;r Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG).</p>]]></description>	
				<link>http://www.ueberstorf.ch:80/boxalino/public/wireframe/gemeinde_aktuelles_detail.html?view_EGovNews_OID=197</link>
				<category>Global</category>
				<pubDate>Thu, 03 May 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			</item>
		
			<item>
				<title><![CDATA[Lärmbelästigung]]></title>
				<description><![CDATA[<p>Immer wieder, und gerade w&auml;hrend der Sommerzeit erhalten Gemeinden, Polizei und Oberamt Reklamationen und Klagen wegen &uuml;bertriebenen L&auml;rmbel&auml;stigungen. Damit verbundenen &Auml;rger und nachbarschaftliche Auseinandersetzungen k&ouml;nnen Sie sich mit etwas R&uuml;cksichtnahme einerseits und Toleranz andererseits ersparen. In diesem Sinne lade ich die Bev&ouml;lkerung ein, insbesondere die nachfolgenden Punkte zu beachten:</p>
<p><strong>&bull;&nbsp;Rasenm&auml;hen<br />
</strong>Vermeiden Sie es, fr&uuml;hmorgens, w&auml;hrend der Essenszeiten und sp&auml;tabends das Ruhebed&uuml;rfnis Ihrer Nachbarn zu strapazieren.</p>
<p><strong>&bull;&nbsp;Radio- und TV-Lautst&auml;rke<br />
</strong>Zwingen Sie die von Ihnen bevorzugte Musikrichtung den Personen in Ihrer Umgebung nicht durch &uuml;bertriebene Lautst&auml;rke auf; auch nicht unterwegs im Auto.</p>
<p><strong>&bull;&nbsp;Motorfahrzeuge<br />
</strong>Mit dosiertem Gasgeben &ndash; namentlich in Wohngegenden - schonen Sie nicht nur die Ohren der Mitmenschen, sondern auch &bdquo;den Tiger in Ihrem Tank&ldquo;&nbsp; und &ndash; wer weiss? &ndash; vielleicht auch eine saftige Busse wegen &uuml;bersetzter Geschwindigkeit!</p>
<p><strong>&bull;&nbsp;Hochzeits-, Geburtstagsschiessen, Feuerwerke<br />
</strong>Es ist Mode (oder Unmode?) geworden, zu jeder m&ouml;glichen Nachtzeit der halben oder gar der ganzen Gemeinde mit Feuerwerken oder Geschossk&ouml;rpern aller Art mitzuteilen, dass man Grund zum Feiern hat. Nehmen Sie auch bei solchen Anl&auml;ssen ein Minimum an R&uuml;cksicht auf Ihre Nachbarschaft. Beachten Sie dabei auch die angegebenen Sicherheitsvorschriften bez&uuml;glich Unfall- und Feuergefahr (Kinder!). Feuerwerke sind &uuml;brigens nicht Gegenstand von Bewilligungen durch Beh&ouml;rden. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Feuerwerke aufgrund von anhaltender Trockenheit zeitweilig verboten sein k&ouml;nnen.</p>
<p><strong>&bull;&nbsp;1.Augustfeuer und &ndash;knallk&ouml;rper<br />
</strong>Das Anz&uuml;nden von 1. Augustfeuern und Abfeuern von Feuerwerksk&ouml;rpern ist vom Nationalfeiertag nicht wegzudenken. Viele Mitmenschen w&uuml;rden aber gerne darauf verzichten, dass diese &bdquo;Schiessereien&ldquo; den 1. August schon eine Woche zum Voraus ank&uuml;ndigen und die Tage danach in Erinnerung rufen. Wir bitten darum die Eltern, auch Ihre Kinder anzuhalten, Raketen und Knallk&ouml;rper am 1. August bzw. am 31. Juli abzufeuern. Ihre Haustiere und die Tiere in freier Natur w&uuml;ssten dies sicher auch zu sch&auml;tzen. Bitte beachten Sie auch hier, dass das Anz&uuml;nden von 1. Augustfeuer und das Abfeuern von Feuerwerksk&ouml;rpern aufgrund von anhaltender Trockenheit verboten sein k&ouml;nnen.</p>
<p><strong>&bull;&nbsp;Organisation von &ouml;ffentlichen Festanl&auml;ssen</strong><br />
&Ouml;ffentliche Festanl&auml;sse sind f&uuml;r die unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner jeweils mit L&auml;rmimmissionen verbunden. Nehmen Sie als Organisatoren auf deren Bed&uuml;rfnisse R&uuml;cksicht, insbesondere bez&uuml;glich Nachtruhe. Als Festveranstalter tragen Sie auch Verantwortung f&uuml;r das&nbsp;(L&auml;rm-)Verhalten der Festbesucher. Vergessen Sie nicht, die Nachbarschaft &uuml;ber&nbsp;&nbsp; Ihren Anlass und damit verbundene m&ouml;gliche Unannehmlichkeiten zu informieren. Vielleicht ist sogar eine Einladung zu einem Gratisdrink angebracht!</p>
<p><strong>&bull;&nbsp;Ausserordentlicher und unvermeidbarer L&auml;rm<br />
</strong>Sollten Sie einmal ausserordentlichen L&auml;rm (fast) nicht vermeiden k&ouml;nnen, dann informieren Sie doch fr&uuml;hzeitig Ihre Nachbarn; sie werden sich sicher mit der notwendigen Nachsicht erkenntlich zeigen.</p>
<p><strong>&bull;&nbsp;Toleranz<br />
</strong>Gewiss m&uuml;ssen Sie nicht jede Form von L&auml;rmbel&auml;stigungen hinnehmen. Dennoch ist je nach Situation auch ein bisschen Toleranz angebracht. Eine kurzfristige, nicht andauernde und massvolle L&auml;rmbeeintr&auml;chtigung ist sicher lebenslangen Nachbarstreitigkeiten vorzuziehen. Und vergessen Sie nicht, auch&nbsp; Sie k&ouml;nnten einmal &ndash; gewollt oder ungewollt &ndash; verantwortlich f&uuml;r &uuml;berm&auml;ssigen L&auml;rm sein.</p>
<p>Leider wird der L&auml;rmproblematik nicht in jedem Fall mit R&uuml;cksicht und Toleranz Rechnung getragen. Je nach Situation muss der L&auml;rmbel&auml;stigung auch mit rechtlichen Mittel begegnet werden, dies insbesondere wenn die Nachtruhe der Bev&ouml;lkerung massiv gest&ouml;rt wird. Darum soll hier auch auf entsprechende Rechts-grundlagen verwiesen werden:</p>
<p><strong>&bull;&nbsp;ZGB<br />
</strong>Art. 684 des ZGB verbietet&nbsp; sch&auml;dliche und je nach Situation nicht gerechtfer- tigte Einwirkungen u. A. in Form von L&auml;rm.</p>
<p><strong>&bull;&nbsp;Umweltschutzgesetz<br />
</strong>Art. 61 dieses Gesetzes sieht vor, dass &Uuml;bertretungen gegen Emissionsbegrenzungen und Schallschutzmassnahmen (also auch gegen L&auml;rm) mit Haft oder Busse bestraft werden.</p>
<p><strong>&bull;&nbsp;Schall- und Laserverordnung<br />
</strong>Diese Verordnung bestimmt: &bdquo;Wer Veranstaltungen durchf&uuml;hrt, muss die Schallemissionen so weit begrenzen, dass die von der Veranstaltung erzeugten Immissionen den &uuml;ber 60 Minuten gemittelten Pegel LAeq&nbsp; von 93 dB nicht &uuml;bersteigen&ldquo;.</p>
<p><strong>&bull;&nbsp;Einf&uuml;hrungsgesetz zum Strafgesetzbuch<br />
</strong>Gem&auml;ss einer Bestimmung dieses Gesetzes wird mit&nbsp; Busse bestraft, wer durch Unordnung oder L&auml;rm die &ouml;ffentliche Ruhe st&ouml;rt.</p>
<p>Personen, die sich in diesem Sinne in ihrer Ruhe wirklich beeintr&auml;chtigt f&uuml;hlen, tun gut daran, mit den L&auml;rmverantwortlichen das Gespr&auml;ch zu suchen. Sollte auf diesem Weg kein Einvernehmen gefunden werden k&ouml;nnen, kann bei der zust&auml;ndigen Instanz (Polizei, Staatsanwaltschaft) Anzeige bzw. Klage erhoben werden.</p>
<p>Im Namen Ihrer Nachbarschaft danken wir Ihnen f&uuml;r Ihr Verst&auml;ndnis.</p>
<p>Oberamt des Sensebezirks<br />
&nbsp;</p>]]></description>	
				<link>http://www.ueberstorf.ch:80/boxalino/public/wireframe/gemeinde_aktuelles_detail.html?view_EGovNews_OID=195</link>
				<category>Global</category>
				<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			</item>
		
			<item>
				<title><![CDATA[Leitungswasser - Zählerablese]]></title>
				<description><![CDATA[<p>Zwischen Mitte und Ende Mai 2012 werden Sie von der Gemeinde ein Schreiben mit Erkl&auml;rungen und einer Antwortkarte erhalten. Wir bitten Sie, Ihren Z&auml;hler abzulesen und den aktuellen Stand der Gemeinde via Antwortkarte zu melden. Ohne Meldung wird der Verbrauch anhand der Vorjahre gesch&auml;tzt und die Differenz mit der n&auml;chsten Ablesung verrechnet. <br />
Periodisch werden quartierweise Z&auml;hler abgelesen. Dieses Jahr werden die Stichproben in den Gebieten Niedermettlen / Bachstrasse / D&uuml;rimatt / Hagacher / B&uuml;el / Hermisb&uuml;el / Aebnet / Cholholz / Geretsried / Riedern und Lenglod durchgef&uuml;hrt. Die Bewohner/-innen an diesen Adressen erhalten keinen Ablesezettel.<br />
Der Z&auml;hlerstand kann auch wie folgt gemeldet werden: Telefonisch (031 741 40 80), per E-Mail: <a href="mailto:gemeinde@ueberstorf.ch">gemeinde@ueberstorf.ch</a> oder per Fax (031 741 39 13). Die Gemeinde wird anschliessend die Rechnungen ausstellen. <br />
Besten Dank f&uuml;r Ihre Kenntnisnahme und Mitarbeit.</p>]]></description>	
				<link>http://www.ueberstorf.ch:80/boxalino/public/wireframe/gemeinde_aktuelles_detail.html?view_EGovNews_OID=186</link>
				<category>Global</category>
				<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			</item>
		
			<item>
				<title><![CDATA[Velovignette ade!]]></title>
				<description><![CDATA[<p>Neu muss nicht mehr das Velo versichert sein, sondern die Person, die es ben&uuml;tzt. Sch&auml;den aus Velounf&auml;llen gegen&uuml;ber Dritten werden in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. <br />
&bull;&nbsp;Haben Sie eine g&uuml;ltige Haftpflichtversicherung? <br />
&bull;&nbsp;Deckt Ihre Versicherung entsprechende Sch&auml;den?<br />
E-Bikes mit Tretunterst&uuml;tzung &uuml;ber 25 km/h und Motorfahrr&auml;der brauchen nach wie vor eine Vignette. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Versicherung oder unter <a href="http://www.velovignette-ade.ch">www.velovignette-ade.ch</a> <br />
&nbsp;</p>]]></description>	
				<link>http://www.ueberstorf.ch:80/boxalino/public/wireframe/gemeinde_aktuelles_detail.html?view_EGovNews_OID=187</link>
				<category>Global</category>
				<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			</item>
		
			<item>
				<title><![CDATA[Kindertagesstätte Wünnewil-Flamatt - Ausbau des Angebots]]></title>
				<description><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Auf den 1. September 2012 wird der Verein neben der bestehenden Kita in Flamatt, einen weiteren Standort in W&uuml;nnewil er&ouml;ffnen, welche auch den Kindern aus Ueberstorf offensteht.</strong> Anmeldungen sind bereits ab sofort m&ouml;glich: <a href="mailto:vorstand@zouberhuet.ch">vorstand@zouberhuet.ch</a>.<br />
Auch der Vereinsvorstand ver&auml;ndert sich. Die langj&auml;hrige und verdiente Pr&auml;sidentin Isabella M&uuml;hlematter tritt aus dem Vorstand zur&uuml;ck. Der Verein dankt ihr ganz herzlich f&uuml;r die geleistete Arbeit. Mit Urs Meier konnte ein idealer Nachfolger f&uuml;r das Amt des Pr&auml;sidenten gefunden werden. Zus&auml;tzlich konnte f&uuml;r das Ressort Finanzen Annemarie H&auml;ring gewonnen werden.<br />
&nbsp;</p>]]></description>	
				<link>http://www.ueberstorf.ch:80/boxalino/public/wireframe/gemeinde_aktuelles_detail.html?view_EGovNews_OID=189</link>
				<category>Global</category>
				<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			</item>
		
			<item>
				<title><![CDATA[Information an die Hundehalterinnen und -halter]]></title>
				<description><![CDATA[<p><strong>Massnahmen <br />
</strong>Um solche Unannehmlichkeiten zu unterbinden, m&ouml;chten wir Sie auf einige Grundsatzfragen hinweisen, welche im Einf&uuml;hrungsgesetz vom 6. Oktober zum Strafgesetzbuch (EGStGB), sowie im Gesetz vom 2. November 2006 &uuml;ber die Hundehaltung (HHG) enthalten sind:</p>
<p><br />
Art. 12 EGStGB <br />
Mit Busse wird bestraft: <br />
b) wer nicht die geeigneten Massnahmen trifft, um die Anwohner vor Bel&auml;stigung durch Schreie von in seiner Obhut stehenden Tieren zu sch&uuml;tzen (Strafklage ist zu richten an: Staatsanwaltschaft, Postfach 156, 1702 Freiburg). <br />
Art. 22 HHG <br />
2 Die Gemeinde kann ein Reglement erlassen, das den Gemeinderat erm&auml;chtigt, gegen&uuml;ber der Halterin oder dem Halter eines streunenden Hundes gem&auml;ss Artikel 84 und 86 des Gesetzes vom 25. September 1980 &uuml;ber die Gemeinden strafrechtliche Massnahmen zu ergreifen. <br />
Art. 24 HHG <br />
1 Erf&auml;hrt eine Gemeinde von einem Hund mit aggressivem Verhalten, so ergreift sie gegen die in ihrer Gemeinde wohnhafte ordentliche Halterin oder ordentlichen Halter die erforderlichen vorbeugenden Massnahmen. <br />
2 d) Sie kann namentlich dem Veterin&auml;ramt unverz&uuml;glich Meldung erstatten, wenn das Verhalten des Hundes bef&uuml;rchten l&auml;sst, dass Menschen gef&auml;hrdet sind. <br />
Das Veterin&auml;ramt wird anschliessend eine Untersuchung durchf&uuml;hren oder den Fall einem Gutachten unterziehen und den Umst&auml;nden entsprechend angemessene Massnahmen vornehmen.</p>
<p><br />
<strong>Sauberkeit im &ouml;ffentlichen Raum (Art. 37 HHG / Art. 47 HHR) </strong><br />
Halterinnen und Halter, welche die Verantwortung &uuml;ber einen Hund haben, sind gehalten, dass dieser den &ouml;ffentlichen Raum und den Privatbereich Dritter nicht verschmutzt. Gegebenenfalls muss der Ort ges&auml;ubert werden. <br />
Die Gemeinden achten darauf, dass Exkremente an daf&uuml;r bestimmte Orte entsorgt werden. Zur Gew&auml;hrleistung der Sauberkeit im &ouml;ffentlichen Raum k&ouml;nnen die Gemeinden ein Reglement erlassen, in welchem sie den Gemeinderat insbesondere erm&auml;chtigen, gegen&uuml;ber Hundehalterinnen und -haltern strafrechtliche Massnahmen zu ergreifen.</p>
<p><br />
<strong>Streunende Hunde / gefundene Hunde / nicht an Leine gehaltene Hunde (Art. 14, 21, 22 HHG und 49 HHR) <br />
</strong>Als &bdquo;streunend&ldquo; gelten Hunde, die sich langfristig der Kontrolle ihrer Hal-terin oder ihres Halters entziehen. Erf&auml;hrt die Gemeinde von einem streunenden Hund auf ihrem Gebiet, so versucht sie, dessen Halterin oder Halter zu ermitteln. Gelingt ihr dies nicht, so meldet sie den streunenden Hund dem Veterin&auml;ramt (Tel. 026 305 80 60). <br />
Wer einen verlorenen Hund findet, muss die Halterin oder den Halter oder wenn n&ouml;tig das Veterin&auml;ramt benachrichtigen. Das Veterin&auml;ramt sucht nach der Hundehalterin oder dem Hundehalter. <br />
Das Veterin&auml;ramt kann die Unterbringung im Tierheim anordnen; stellt das Einfangen oder die Platzierung im Tierheim eine ernsthafte Gefahr f&uuml;r die betroffenen Personen dar oder erweist sich dies als unm&ouml;glich, so kann es die T&ouml;tung des Hundes anordnen. <br />
Die Hundehalterin oder der Hundehalter tr&auml;gt die Kosten f&uuml;r das Eingreifen des Veterin&auml;ramts oder der &ouml;ffentlichen Gewalt, das Einfangen und die Platzierung im Tierheim. <br />
Vom 1. April bis am 15. Juli m&uuml;ssen Hunde im Wald an der Leine ge-f&uuml;hrt werden.</p>
<p><br />
<strong>Hundehaltungsbewilligung (Art. 19 HHG und 8 HHR)</strong> <br />
1 Wer einen Hund einer der 14 vom Staatsrat bezeichneten Rasse z&uuml;chten, halten oder einf&uuml;hren will, ben&ouml;tigt eine Bewilligung. Davon ausgenommen ist das vor&uuml;bergehende Verbringen in das Kantonsgebiet f&uuml;r einen Aufenthalt von h&ouml;chstens 30 Tagen, unter der Voraussetzung, dass das Tier an der Leine gehalten wird und einen Maulkorb tr&auml;gt. <br />
2 Wer mehr als zwei &uuml;ber ein Jahr alte Hunde halten will, braucht unabh&auml;ngig von deren Rasse eine Bewilligung. <br />
3 Das Gesuch muss beim Veterin&auml;ramt mindestens 30 Tage vor der Aufnahme einer T&auml;tigkeit nach Absatz 1 oder 2 oder der Geburt des Hundes eingereicht werden.</p>
<p><br />
<strong>Hundehalteverbot (Art. 20 HHG) <br />
</strong>Das Z&uuml;chten, Halten und Abgeben, das Weitergeben und das Verbringen von Hunden in das Kantonsgebiet sowie der Handel mit Hunden der folgenden Gruppen ist verboten: <br />
a) Hunde des Typs Pitbull; <br />
b) Hunde aus der Kreuzung mit Hunden des Typs Pitbull; <br />
c) Hunde aus Kreuzungen mit Hunden der Rassen nach der vom Staatsrat erlassenen Liste.</p>
<p><br />
<strong>Obligatorische Kennzeichnung (Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, 2 HHR und Art. 16 Abs. 1 HHG) <br />
</strong>Jeder Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Dies muss sp&auml;testens 3 Monate nach seiner Geburt geschehen, auf jeden Fall aber bevor er von der Halterin oder vom Halter, bei der oder dem er geboren wurde, weggegeben wird. <br />
Die Kennzeichnung muss von einer Tier&auml;rztin oder einem Tierarzt vorgenommen werden. Die Tier&auml;rztin oder der Tierarzt meldet innerhalb von 10 Tagen die Daten der Datenbank ANIS (Animal Identity Service AG), Morgenstrasse 123, 3018 Bern (Tel. 031/371.35.30 &ndash; <a href="http://www.anis.ch">www.anis.ch</a>). <br />
Die ordentliche Halterin oder der ordentliche Halter des Hundes ist ver-pflichtet, der Datenbank jegliche Adress&auml;nderungen sowie den Tod des Tiers innerhalb von 2 Wochen zu melden. <br />
Wer einen Hund erwirbt, muss sich bei der Datenbank ANIS melden. <br />
<strong>Damit die Steuerrechnungen angepasst werden k&ouml;nnen, m&uuml;ssen s&auml;mtliche oben genannten &Auml;nderungen beim Oberamt des Sensebezirks gemeldet werden (Tel. 026 305 74 34).</strong></p>
<p><br />
<strong>Geb&uuml;hren (Art. 45 ff HHG, Art. 52 ff, 60 und 62 HHR) </strong><br />
Die Haltung eines Hundes ist einer j&auml;hrlichen kantonalen Steuer von CHF 75.00 unterstellt (inklusive CHF 5.00 Verwaltungsgeb&uuml;hr). Der Be-trag ist innerhalb von 30 Tagen an den Finanzdienst des Kantons Frei-burg zu entrichten (Rechnung wird vom Oberamt zugestellt). Gleichzeitig mit der Rechnung wird den Hunderhalterinnen und &ndash;haltern ein Steuernachweis zugestellt. <br />
Hundehalter, welche im vergangenen Jahr nicht erfasst wurden und folgedessen keine Rechnung f&uuml;r die Steuer 2012 erhalten, werden gebeten, mit dem Oberamt Kontakt aufzunehmen (Tel. 026 305 74 34). <br />
F&uuml;r die Haltung von Hunden, die im Verlaufe des Jahres geboren oder erworben wurden, wird die ganze Jahressteuer erhoben. Die Steuer wird innert einer Frist von drei Monaten nach der Geburt oder dem Erwerb des Hundes in Rechnung gestellt. <br />
Jede Hinterziehung der Hundesteuer wird von der Kantons- oder Ge-meindebeh&ouml;rde dem Oberamt angezeigt, das &uuml;ber den begangenen Verstoss entscheidet. Die ausgesprochene Busse f&auml;llt dem Staat zu. Sie betr&auml;gt mindestens CHF 140.00 und darf den H&ouml;chstbetrag von CHF 400.00 nicht &uuml;berschreiten.</p>
<p><br />
<strong>Steuerbefreiung (Art. 55 HHR) <br />
</strong>Blinden-, Armee-, Polizei-, Wildh&uuml;ter- und Suchhunde f&uuml;r verletzte oder tote Tiere sind von der Steuer befreit. Ebenfalls von der Steuer befreit sind Hunde, die zur aktiven Rettung eingesetzt werden, wie Tr&uuml;mmersuchhunde, Lawinenhunde und Fl&auml;chensuchhunde, sowie Hunde, die im Rahmen des Projekts zur Vorbeugung von Bissverletzungen eingesetzt werden. Allf&auml;llige Gesuche um Steuerbefreiung sind schriftlich an das Amt f&uuml;r Veterin&auml;rwesen zu richten &ndash; zusammen mit der Best&auml;tigung des Arbeitgebers resp. den Nachweisen von Diensteins&auml;tzen im 2011.</p>
<p><br />
<strong>Gemeindesteuer (Art. 45 ff HHG) <br />
</strong>Die Gemeinden sind berechtigt, von den auf ihrem Gebiet wohnhaften ordentlichen Hundehalterinnen und -haltern eine Hundesteuer zu erheben. Sofern das Gemeindereglement eine Hundesteuer vorsieht, wird diese zus&auml;tzlich und zugleich mit der kantonalen Hundesteuer in Rechnung gestellt.</p>
<p><br />
<strong>Haftpflichtversicherung (Art. 39 ff HHG / Art. 50 ff HHR) </strong><br />
Die ordentliche Halterin oder der ordentliche Halter des Hundes muss eine Haftpflichtversicherung haben, die eine Mindestdeckung von 1 Million Franken pro Ereignis f&uuml;r Personen- und Sachsch&auml;den vorsieht.</p>
<p><br />
<strong>Obligatorische Ausbildung f&uuml;r Hundehalterinnen und &ndash;halter (Art. 68 Tierschutzverordnung TSchV) <br />
</strong>Personen, die einen Hund erwerben wollen, m&uuml;ssen vor dem Erwerbe einen theoretischen Kurs absolvieren, sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben. Innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes m&uuml;ssen alle Hundehalter einen praktischen Kurs absolvie-ren. Dies gilt auch f&uuml;r Personen, welche bereits einen Hund gehalten haben.</p>
<p><br />
<strong> Ausk&uuml;nfte </strong><br />
F&uuml;r weitere sachdienliche Ausk&uuml;nfte bitten wir Sie die Internet-Seite des Kantonalen Veterin&auml;ramtes zu konsultieren oder sich direkt mit der Abteilung f&uuml;r Hunde in Verbindung zu setzen (Tel.&nbsp; 026 305 80 00). <br />
Homepage: <a href="http://www.fr.ch/svet/de/pub/hundewesen.htm">www.fr.ch/svet/de/pub/hundewesen.htm</a></p>
<p><br />
Danke f&uuml;r Ihre Kenntnisnahme&nbsp;</p>
<p>Oberamt des Sensebezirks, Tafers<br />
&nbsp;</p>]]></description>	
				<link>http://www.ueberstorf.ch:80/boxalino/public/wireframe/gemeinde_aktuelles_detail.html?view_EGovNews_OID=192</link>
				<category>Global</category>
				<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			</item>
		
			<item>
				<title><![CDATA[Ratgeber für Notsituationen]]></title>
				<description><![CDATA[<p><span lang="DE">
<p align="JUSTIFY" dir="LTR">Diese Brosch&uuml;re gibt Auskunft &uuml;ber m&ouml;gliche Gefahren in unseren Breitengraden (Sturm, Hochwasser, Feuer, usw.) und gibt gleichzeitig gute Ratschl&auml;ge in Bezug auf das Verhalten bei Notsituationen ab. Ebenfalls finden Sie Empfehlungen zum Thema Notvorr&auml;te wie z.B. &bdquo;Pro Person sollten stets 9 Liter Wasser in einem Haushalt vorhanden sein&quot; und auch &bdquo;haltbare Lebensmittel f&uuml;r rund eine Woche&quot;.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p align="JUSTIFY" dir="LTR">Die Gemeinde hat diese Brosch&uuml;re beim Eidg. Volkswirtschaftsdepartement angefordert und&nbsp; sie in alle Haushalte verteilen lassen. Wir laden sie ein, die Brosch&uuml;re zu lesen und auch aufzubewahren.</p>
</span></p>]]></description>	
				<link>http://www.ueberstorf.ch:80/boxalino/public/wireframe/gemeinde_aktuelles_detail.html?view_EGovNews_OID=177</link>
				<category>Global</category>
				<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			</item>
		
			<item>
				<title><![CDATA[Angebote der Pro Senectute]]></title>
				<description><![CDATA[<p><strong>Detailliertes Programm - Anmeldung &amp; Auskunft:</strong></p>
<p><strong>Pro Senectute Freiburg</strong></p>
<p><strong>026 347 12 40</strong></p>]]></description>	
				<link>http://www.ueberstorf.ch:80/boxalino/public/wireframe/gemeinde_aktuelles_detail.html?view_EGovNews_OID=178</link>
				<category>Global</category>
				<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			</item>
		
			<item>
				<title><![CDATA[Stiftung St. Wolfgang]]></title>
				<description><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Zielpersonen: AHV &amp; IV Bez&uuml;ger</p>
<p>Mittagessen: Montag bis Sonntag, Beginn um 11.15 Uhr</p>
<p>Anmeldung am Vortag:</p>
<ul>
    <li>Pflegeheim Sonnmatt: Sekretariat 026 497 80 80; K&uuml;che 026 497 80 82</li>
    <li>Pflegeheim Auried: Sekretariat 031 744 61 00; K&uuml;che 031 744 61 04</li>
    <li>Pflegeheim Wolfacker: Sekretariat 026 492 69 00; K&uuml;che 026 492 69 04</li>
</ul>
<p>Kosten: 10er Mittagstischbons Fr. 130.-</p>
<p><strong>Aktion im Mai 2012: Jeder neuer Mittagstisch-Besucher erh&auml;lt ein Probeessen GRATIS!</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></description>	
				<link>http://www.ueberstorf.ch:80/boxalino/public/wireframe/gemeinde_aktuelles_detail.html?view_EGovNews_OID=179</link>
				<category>Global</category>
				<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			</item>
		
			<item>
				<title><![CDATA[Regio Badi Sense]]></title>
				<description><![CDATA[<p><span lang="DE"> </span>Die Regio Badi Sense hat ein neues, elektronisches Eintrittsystem eingef&uuml;hrt. Diese &Auml;nderung bedingt einen Systemwechsel beim Verkauf der Abonnemente bzw. Einzeleintritte. Badeg&auml;ste k&ouml;nnen wie letztes Jahr ihre Saison- oder 10er-Abonnemente und Eintrittskarten direkt bei der Kasse in Laupen beziehen (Foto wird an der Kasse erstellt).</p>
<p align="LEFT" dir="LTR">Personen aus dem Verbandsgebiet &ndash; also auch die Ueberstorf Bev&ouml;lkerung &ndash; k&ouml;nnen an der Kasse eine &bdquo;Bezugsbescheinigung&quot; vorweisen f&uuml;r den Kauf eines verg&uuml;nstigten Abonnements. Diese kann am Schalter der Gemeindeverwaltung Ueberstorf bezogen werden.</p>
<p><b>Ein Vorverkauf f&uuml;r Abonnemente findet statt:</b></p>
<ul>
    <li>Samstag, 21. April 2012 	von 10.00 &ndash; 14.00 Uhr</li>
    <li>Sonntag, 22. April 2012 	von 10.00 &ndash; 14.00 Uhr</li>
    <li>Montag, 23. April 2012 	von 15.00 &ndash; 19.00 Uhr</li>
    <li>Mittwoch, 25. April 2012 	von 15.00 &ndash; 19.00 Uhr</li>
</ul>
<p><b>Eintrittspreise 2012 f&uuml;r Personen aus Verbandsgemeinden:</b></p>
<p><strong>Einzeleintritt:</strong></p>
<ul>
    <li>Erwachsene ab 20 J.: 6.-</li>
    <li>Jugendliche 17 J. bis 20 J.: 4.50</li>
    <li>Kinder 6 J. bis 16 J.: 3.-</li>
</ul>
<p><strong>10-er Abo:</strong></p>
<ul>
    <li>Erwachsene ab 20 J.: 54.-</li>
    <li>Jugendliche 17 J. bis 20 J.: 40.-</li>
    <li>Kinder 6 J. bis 16 J.: 25.-</li>
</ul>
<p><strong>Saisonabo Einzel:</strong></p>
<ul>
    <li>Erwachsene ab 20 J.: 70.-</li>
    <li>Jugendliche 17 J. bis 20 J.: 50.-</li>
    <li>Kinder 6 J. bis 16 J.: 30.-</li>
</ul>
<p><strong>Saisonabo Familien:</strong></p>
<ul>
    <li>150.-</li>
</ul>
<p><strong>Abendeintritt 1,5 Std. vor Betriebsschluss: 3.- f&uuml;r Alle</strong></p>
<p>&nbsp;Auf den Saisonabonnementen und den 10-er Abonnementen werden zuz&uuml;glich zu den obenstehenden Eintrittspreisen ein Depot von Fr. 5.- erhoben.</p>
<p><strong>&Ouml;ffnungszeiten 2012:</strong></p>
<p>Vorsaison 5. Mai - 16. Juni 2012: 9.00 - 19.00 Uhr</p>
<p>Hauptsaison 17. Juni - 14. August 2012: 9.00 - 21.00 Uhr</p>
<p>Nachsaison 15. August - 16. September 2012: 9.00 - 19.00 Uhr</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Regio Badi Sense (<a href="http://www.regiobadisense.ch">www.regiobadisense.ch</a>) oder unter Tel. 031 747 78 80.</p>]]></description>	
				<link>http://www.ueberstorf.ch:80/boxalino/public/wireframe/gemeinde_aktuelles_detail.html?view_EGovNews_OID=182</link>
				<category>Global</category>
				<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 00:00:00 +0200</pubDate>
			</item>
		
			<item>
				<title><![CDATA[Voranzeige Gemeindeversammlungen 2012]]></title>
				<description><![CDATA[<p>Die zweite Gemeindeversammlung 2012 ist am Mittwoch, 05.&nbsp;Dezember 2012 vorgesehen.</p>]]></description>	
				<link>http://www.ueberstorf.ch:80/boxalino/public/wireframe/gemeinde_aktuelles_detail.html?view_EGovNews_OID=108</link>
				<category>Global</category>
				<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			</item>
		
			<item>
				<title><![CDATA[Berichtigung Veranstaltungskalender 2012]]></title>
				<description><![CDATA[<p><span lang="DE-CH">Irrt&uuml;mlich wurde Frau Barbara Kiener als Verantwortliche Person der CSP Ueberstorf angegeben.</span></p>
<p><b><span lang="DE-CH">Korrekt ist: Regula Waeber-Br&uuml;hlhart,&nbsp;</span></b>Weihermatt 25, Tel. 031 741 50 58 ist bis zur Generalversammlung der CSP im Fr&uuml;hjahr 2012 ad interim Pr&auml;sidentin der CSP.<b> </b></p>
<p dir="ltr" align="justify">Wir bitten um Entschuldigung f&uuml;r dieses Versehen.</p>]]></description>	
				<link>http://www.ueberstorf.ch:80/boxalino/public/wireframe/gemeinde_aktuelles_detail.html?view_EGovNews_OID=109</link>
				<category>Global</category>
				<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 00:00:00 +0100</pubDate>
			</item>
		
			<item>
				<title><![CDATA[Bezirksmusikfest 2013 in St. Antoni]]></title>
				<description><![CDATA[<p>Um Terminkollisionen zu vermeiden, informiert das OK bereits jetzt &uuml;ber diesen Anlass.</p>
<p>F&uuml;r weitere Informationen steht Ihnen das OK Bezirksmusikfest St. Antoni gerne zur Verf&uuml;gung.</p>]]></description>	
				<link>http://www.ueberstorf.ch:80/boxalino/public/wireframe/gemeinde_aktuelles_detail.html?view_EGovNews_OID=106</link>
				<category>Global</category>
				<pubDate>Tue, 22 Nov 2011 00:00:00 +0100</pubDate>
			</item>
		
	</channel>
</rss>

