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Einberufung der Stimmberechtigten für die Bezirksabstimmung vom 14. Juni 2026

17. April 2026

Einberufung (Art. 48 und 51 KV, Art. 123e GG und Art. 33 PRG)
1 Die Stimmberechtigten der Gemeinden des Sensebezirks werden einberufen, auf Grund der Statuten des Mehrzweckverbands Sensebezirk und dem darin vorgesehenen Initiativrecht an der Bezirksvolksabstimmung vom Sonntag, 14. Juni 2026 zu folgender Vorlage teilzunehmen:
Volksinitiative «Sensler Sport- und Freizeitbad – Lassen wir unser gemeinsames Projekt Wirklichkeit werden!».

2 Die Stimmberechtigten entscheiden mit Ja oder Nein über folgende Frage:
Der Mehrzweckverband Sensebezirk trägt die Planung des Sensler Sport- und Freizeitbad in Plaffeien mit und unterstützt die Realisierung des Neubaus mit einem Betrag von 15.77 Mio. Franken.

3 Es gelten alle Bestimmungen des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte (PRG) in Bezug auf kommunale Abstimmungen.

 

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