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Vollständiges Feuerverbot

29. Juli 2026

Angesichts der anhaltenden Trockenheit, der hohen Temperaturen und der sehr hohen Waldbrandgefahr im gesamten Kanton hat der Staatsrat mit sofortiger Wirkung ein vollständiges Feuerverbot im Freien sowie ein Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern auf dem gesamten Kantonsgebiet erlassen, auch im Rahmen der Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag. 

Das Grillieren im Garten oder auf der Terrasse ist von dem Verbot ausgenommen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand eingehalten wird und die an die extreme Trockenheit angepassten Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Der Einsatz offener Flammen ist auch bei Strassenvorstellungen verboten, ebenso wie Lampions und Himmelslaternen. Auf Baustellen ist die Verwendung von Gasbrennern und anderen Geräten mit offener Flamme durch Fachkräfte unter Einhaltung der üblichen Vorsichtsmassnahmen weiterhin erlaubt.

Die Bevölkerung wird zudem daran erinnert, angesichts der extremen Trockenheit, die nicht nur in den Wäldern, sondern auch entlang von Hecken sowie auf Weide- und Ackerflächen herrscht, besondere Vorsicht und Wachsamkeit walten zu lassen.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Staatsratsbeschluss.

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Staatsratsbeschluss vom 27.07.2026 (PDF, 153 kB) Download 0 Staatsratsbeschluss vom 27.07.2026
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