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Wochenaufenthalt

Ein Wochenaufenthalt am Arbeitsort  ist in der Regel notwendig, wenn eine alltägliche Rückkehr an den Wohnort aus zeitlichen, beruflichen oder finanziellen Gründen nicht zumutbar ist. 

Als Wochenaufenthalter muss man beweisen, dass der Lebensmittelpunkt und damit der steuerrechtliche Wohnsitz (Hauptwohnsitz) am Wohnort und nicht am Arbeitsort (Wochenaufenthaltsort) liegt.

WICHTIG: Bei einem Wochenaufenthalt bleibt die Korrespondenz-Adresse diejenige in Ueberstorf. Der Briefkasten in Ueberstorf muss weiterhin mit Namen und Vornamen angeschrieben sein.

Bei der Post darf KEIN Nachsendeauftrag erteilt werden!

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