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Einsichtnahme ins Steuerregister

Die Register der ordentlichen Kantonssteuern der natürlichen Personen liegen jedes Jahr von Anfang September bis Ende Oktober im Gemeindebüro auf. 

Diese können von jeder Person, die im Kanton Freiburg einkommens- und vermögenssteuerpflichtig ist, eingesehen werden.

Eingesehen werden können im laufenden Jahr jeweils die Steuerregister des zwei Jahre zurückliegenden Steuerjahres.

Die Register der Kantonssteuer enthalten die Namen, Vornamen und Adressen sowie den Steuerbetrag des Einkommens und Vermögens aller steuerpflichtigen Personen der Gemeinde, deren Veranlagung endgültig ist.

Die Steuerregister der juristischen Personen sind davon ausgeschlossen.

Auf schriftlichem oder telefonischem Weg kann keine Einsicht gewährt werden.

Die steuerpflichtigen Personen, die die Register der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuer einsehen, müssen zuerst ihre Unterschrift und die Steuerkapitel, die sie einsehen wollen, in ein öffentliches Kontrollbuch eintragen.

Jede steuerpflichtige Person kann im Verlaufe des Monats November von den Namen, Vornamen und Adressen der Personen, die ihr persönliches Steuerkapitel eingesehen haben, Kenntnis nehmen.

 

Verordnung über die Einsichtnahme in die Steuerregister vom 18. Juni 2002

Preis

CHF 8.00 (pro Steuerkapitel)
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