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Strafregisterauszug bestellen

Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Bestellung erstellt. Seit dem 1. Januar 2015 können zwei unterschiedliche Strafregisterauszüge bestellt werden:

  Privatauszug (bisher) Sonderprivatauszug (neu)
wofür? für jede beliebige Tätigkeit nur für Tätigkeiten, mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen.
Auskunft über?

Alle Urteile wegen Verbrechen und Vergehen Erwachsener, bis zum Ablauf bestimmter Fristen.

Entspricht dem bisherigen "Strafregisterauszug“, er hat sich inhaltlich nicht verändert.

Urteile, die ein Berufs-, Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot zum Schutz von Minder-jährigen oder anderen besonders schutz-bedürftigen Personen enthalten, solange ein solches Verbot wirksam ist.
Bestellung für?

für jeden beliebigen Zweck:

Beispiele: für normale Bewerbungen bei der Jobsuche, für die Wohnung-smiete, für Waffenbewilligungen, usw.

nur für spezielle Zwecke:

Wenn der Sonderprivatauszug für eine berufliche oder eine organisierte ausser-berufliche Tätigkeit benötigt wird, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen umfasst.

Er ist nur mit einer besonderen Bestätigung des Arbeitgebers oder der Organisation erhältlich.

 

Bestellmöglichkeiten:

1)  Online: Website

Bedingungen für Internetbestellung:

    1. Eine Kopie des Passes, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises zusammen mit dem ausgedruckten und unterschriebenen Gesuchsformular per Post einsenden.

 

    1. Bezahlung erfolgt mit Kreditkarte, PostFinance Card oder TWINT. Falls die Einzahlung via Post vorgenommen wird, muss der Empfangsschein zusätzlich eingeschickt werden.

 

2)  Am Postschalter:

Bedingungen für Bestellungen am Schalter:

    1. Der Besteller muss persönlich am Postschalter erscheinen und einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegen.

 

    1. Das Schalterpersonal identifiziert Sie, erfasst Ihre Daten elektronisch und übermittelt diese über eine sichere Internetverbindung ans Bundesamt für Justiz.

 

    1. Das Bundesamt für Justiz bearbeitet die Bestellung und stellt den Strafregisterauszug innerhalb von wenigen Arbeitstagen dem Besteller auf dem Postweg zu.

 

    1. Sie bezahlen den Strafregisterauszug direkt bei der Bestellung am Postschalter.

Preis

CHF 20.00
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