Ahnen- und Familienforschung
Für Nachforschungen, die die Zeit nach 1876 betreffen, muss ein schriftliches Gesuch an Amt für Zivilstandswesen und EinbürgerungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gerichtet werden.
Gegen eine Gebühr von CHF 100.- erhalten Sie eine Bewilligung, die 2 Jahre gültig ist. Mit dieser Bewilligung können Sie sich auch an die Kantone Genf, Jura, Neuenburg, Wallis und Waadt wenden (gegen eine Gebühr von CHF 20.- pro Kanton).
Weitere Informationen:
Wie betreibe ich FamilienforschungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Tipps für die FamilienforschungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
FamilienwappenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.