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Ahnen- und Familienforschung

Für Nachforschungen, die die Zeit nach 1876 betreffen, muss ein schriftliches Gesuch an Amt für Zivilstandswesen und Einbürgerungen gerichtet werden.

Gegen eine Gebühr von CHF 100.- erhalten Sie eine Bewilligung, die 2 Jahre gültig ist. Mit dieser Bewilligung können Sie sich auch an die Kantone Genf, Jura, Neuenburg, Wallis und Waadt wenden (gegen eine Gebühr von CHF 20.- pro Kanton).

Weitere Informationen:

Wie betreibe ich Familienforschung

Tipps für die Familienforschung

Familienwappen

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