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Hunde

Amicus - die nationale Datenbank für Hunde

Amicus garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und bietet eine hohe Datenqualität: Gemeinden erfassen Hundehalter und pflegen ihre Adressen, Tierärzte kennzeichnen Hunde und übernehmen die Erstregistrierung und Hundehalter melden Mutationen. Damit wird die lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleistet und illegale Importe von zu jungen und kranken Hunden können aufgedeckt und verhindert werden. Zudem bietet Amicus die Grundlage für das Kontaktieren von Besitzern bei ausgesetzten oder entlaufenen Hunden.  

Gesetzlicher Hintergrund

Die Tierseuchenverordnung (TSV) 916.401, Artikel 16-18 legt folgendes fest:

  • Registrierung von Hundehaltern
  • Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
  • Meldungen bei Lieferung und Weitergabe von Mikrochips
  • Meldepflichten der Hundehalter
  • Erfassung, Einsicht, Bearbeitung und Aufbewahrung der Daten
  • Einhaltung der technischen Anforderungen (E-Government)

 

Telefon: 0848 777 100 

E-Mail: info@amicus.ch

 

Tierdatenbank AMICUS

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen LSVW

Oberamt

 

Dokumente

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