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Schulzahnärztliche Kontrolle

Kostenbeteiligung durch die Gemeinde

Gemäss Reglement, welches an der Gemeindeversammlung vom 8. Juli 2020 genehmigt wurde und auf das Schuljahr 2021/2022 in Kraft tritt, beteiligt sich die Gemeinde an den Kosten der Kontrollen und Behandlungen der in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Schülerinnen und Schüler.

Um die finanzielle Hilfe der Gemeinde für Kontrollen und/oder Behandlungen zu erhalten, muss durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten ein Gesuch mit dem nachfolgenden Formular an die Gemeinde gerichtet werden.

Diesem sind beizulegen:

  • Kopie der Rechnung des Zahnarztes/der Zahnärztin
  • Quittung / Überweisungsnachweis zur bezahlten Rechnung;
  • Angabe des Einkommens/Vermögens der Eltern oder Erziehungsberechtigten
  • Bank- oder Postverbindung für die Überweisung der Kostenbeteiligung
  • Unterschrift der/des Gesuchssteller/s

 

Dokumente

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