Friedensgericht des Sensebezirks
Das Friedensgericht ist in erster Linie Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Ihre Präsidentin oder ihr Präsident ist die Friedensrichterin oder der Friedensrichter. Die Erwachsenenschutzbehörde ordnet eine Massnahme an, wenn die Unterstützung der hilfsbedürftigen Person durch die Familie, andere nahestehende Personen oder private oder öffentliche Dienste nicht ausreicht oder von vornherein als ungenügend erscheint und wenn bei Urteilsunfähigkeit der hilfsbedürftigen Person keine oder keine ausreichende eigene Vorsorge (Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung) getroffen worden ist und die Massnahmen von Gesetzes wegen (Vertretung durch die Ehegattin oder den Ehegatten/eingetragene Partnerin oder eigetragenen Partner, Vertretung bei medizinischen Massnahmen, Schutz der Person, die sich in einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung aufhaltet) nicht genügen.
Dem Friedensgericht und der Friedensrichterin oder dem Friedensrichter kommen Aufgaben im Bereich des Erbrechts zu. Neben den Steuerinventaren, die die Friedensrichterin oder der Friedensrichter nach einem Todesfall je nach Situation aufzunehmen hat, hat sie oder er auch die für die Sicherung des Erbganges nötigen Massnahmen zu treffen. Unter diesem Titel ist sie oder er mit der Testamentseröffnung und der Ausstellung von Erbbescheinigungen befasst.
Das Friedensgericht ist keine Schlichtungsstelle und ist nicht zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten. Hierfür ist insbesondere das Bezirksgericht des Sensebezirks zuständig.
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Friedensgericht des SensebezirksSchwarzseestrasse 5
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Tel. 026 305 86 70
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