Abmeldung aus der Gemeinde
Sie werden unsere Gemeinde verlassen? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Abmeldung für Schweizer und Schweizerinnen
Damit wir Sie ordnungsgemäss abmelden können, müssen Sie den Wegzug innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung melden. Zur Abmeldung benötigen wir Ihre Niederlassungsbescheinigung, welche Sie beim Zuzug oder bei Ihrer Volljährigkeit erhalten haben. Sie erhalten von uns Ihren Heimatschein. Diesen benötigen Sie, um sich bei der neuen Gemeinde anzumelden.
Wegzug mit gleichzeitiger Trennung vom Ehepartner
Bitte beachten Sie zusätzlich noch folgendes Freiwillige Trennung
Abmeldung für ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige, welche innerhalb der Schweiz umziehen, können dieses direkt bei der Gemeindekanzlei melden. Zur Abmeldung benötigen wir die Niederlassungsbescheinigung. Wir werden das Amt für Bevölkerung und Migration informieren.
Ausländische Staatsangehörige, welche ins Ausland ziehen, müssen dies bei der Gemeindekanzlei sowie beim Amt für Bevölkerung und Migration in Granges-Paccot melden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 031 740 88 88 | gemeinde@ueberstorf.ch |