Strafregisterauszug bestellen
Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Bestellung erstellt. Seit dem 1. Januar 2015 können zwei unterschiedliche Strafregisterauszüge bestellt werden:
Privatauszug (bisher) | Sonderprivatauszug (neu) | |
wofür? | für jede beliebige Tätigkeit | nur für Tätigkeiten, mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen. |
Auskunft über? |
Alle Urteile wegen Verbrechen und Vergehen Erwachsener, bis zum Ablauf bestimmter Fristen. Entspricht dem bisherigen "Strafregisterauszug“, er hat sich inhaltlich nicht verändert. |
Urteile, die ein Berufs-, Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot zum Schutz von Minder-jährigen oder anderen besonders schutz-bedürftigen Personen enthalten, solange ein solches Verbot wirksam ist. |
Bestellung für? |
für jeden beliebigen Zweck: Beispiele: für normale Bewerbungen bei der Jobsuche, für die Wohnung-smiete, für Waffenbewilligungen, usw. |
nur für spezielle Zwecke: Wenn der Sonderprivatauszug für eine berufliche oder eine organisierte ausser-berufliche Tätigkeit benötigt wird, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen umfasst. Er ist nur mit einer besonderen Bestätigung des Arbeitgebers oder der Organisation erhältlich. |
Bestellmöglichkeiten:
1) Online: Website
Bedingungen für Internetbestellung:
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- Eine Kopie des Passes, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises zusammen mit dem ausgedruckten und unterschriebenen Gesuchsformular per Post einsenden.
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- Bezahlung erfolgt mit Kreditkarte, PostFinance Card oder TWINT. Falls die Einzahlung via Post vorgenommen wird, muss der Empfangsschein zusätzlich eingeschickt werden.
2) Am Postschalter:
Bedingungen für Bestellungen am Schalter:
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- Der Besteller muss persönlich am Postschalter erscheinen und einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegen.
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- Das Schalterpersonal identifiziert Sie, erfasst Ihre Daten elektronisch und übermittelt diese über eine sichere Internetverbindung ans Bundesamt für Justiz.
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- Das Bundesamt für Justiz bearbeitet die Bestellung und stellt den Strafregisterauszug innerhalb von wenigen Arbeitstagen dem Besteller auf dem Postweg zu.
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- Sie bezahlen den Strafregisterauszug direkt bei der Bestellung am Postschalter.