Gemeindeversammlung
Ort
Wird jeweils mit der Einladung bekanntgegeben und kann ändern.Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind:
- Schweizerbürger-/innen die in der Gemeinde Ueberstorf wohnhaft sind und mindestens 18 Jahre alt sind;
- Ausländer-/innen, mit der Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), die mindestens 5 Jahre ohne Unterbruch im Kanton Freiburg und in der Gemeinde Ueberstorf wohnhaft und 18 Jahre alt sind.
Drittpersonen oder nicht Stimmberechtigte, die an der Gemeindeversammlung teilnehmen, haben bitte am zugewiesenen Ort im Saal Platz zu nehmen.