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Feuerbrand

Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzengesundheitsrechts am 1.1.2020 wechselt der Status von Feuerbrand (Erwinia amylovora) vom Quarantäneorganismus zum ‘Geregelten Nicht-Quarantäneorganismen’ (GNQO). Dieser Wechsel bedeutet, dass für Feuerbrand keine Melde- und Bekämpfungspflicht mehr besteht. 

Feuerbrand ist eine hochansteckende Pflanzenkrankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Neben Apfel, Birne und Quitte werden auch viele beliebte Zierpflanzen befallen: Liste der Feuerbrandwirtspflanzen.

Sollten Sie Feuerbrand in ihrem Hausgarten entdecken, entfernen sie kranke Pflanzen und Pflanzenteile grosszügig. Die entfernten Pflanzen und Pflanzenteile nicht kompostieren, sondern über den Hauskehricht entsorgen. Hände und Werkzeuge desinfizieren, um die Verschleppung des Bakteriums zu vermeiden.

Weitere Auskunft erhalten Sie hier.

 

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